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Urteile deutscher Zivilgerichte zu Detektivkosten:

Nach § 91 Absatz 1 Satz 1 der Zivilprozeßordnung (ZPO) muß die unterliegende Partei dem Gegner auch die Kosten erstatten, die zur Rechtsverfolgung oder Rechtsverteidigung zweckentsprechend und notwendig waren.

vgl. § 91 ZPO der Gesetzessammlung der Bundesregierung Deutschland.

Zur Zeit aktualisieren wir die Urteile unserer Datenbank. Schauen Sie bitte später noch einmal vorbei.

Gerichtsurteile zu Detektivkosten im Zivilprozeß

Urteile zur Erstattung von Detektivkosten im arbeitsgerichtlichen Prozeß

Urteile zur steuerlichen Absetzbarkeit von Detektivkosten


Rechtlicher Hinweis:

Die hier erwähnten Gerichtsurteile zu den Detektivkosten wurden sorgfältig zusammengestellt. Wir übernehmen jedoch keine Haftung für die Richtigkeit, Vollständigkeit und Aktualität der hier genannten Gerichtsurteile. Es ist durchaus möglich, dass das Gericht in Ihrer Stadt anders entscheiden wird, als die Gerichte, die hier zitiert werden. Jeder Fall ist unterschiedlich und muß einer sorgfältigen Einzelfalluntersuchung unterzogen werden. Wir raten Ihnen daher an, jedes hier zitierte Gerichtsurteil zu Detektivkosten in Ihrer Bibliothek oder sonstwo auf seine Richtigkeit oder auf die Anwendbarkeit für Ihr Anliegen zu überprüfen.